Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Ein Hydraulischer Abgleich Verfahren b macht in vieler Hinsicht Sinn. Ein abgeglichenes Heizungsnetz verursacht weniger Geräusche und spart zudem Energie ein. Normalerweise wird dieser Abgleich bei der Planung und bei der Errichtung des Gebäudes mit gemacht. Im Bestand sieht dies leider oft anders aus. Oft fehlen Dokumente wie Heizlastberechnungen und Rohrnetzberechnung. So ist ein hydraulischer Abgleich nicht nachvollziehbar.  

Hydraulischer Abgleich Pflicht für Gasheizungen

Auf Grund der explodierende Gaspreisen sollen alle Gebäude mit einer zentralen Wärmeversorgung einen hydraulischen Abgleich durchführen. Der hydraulische Abgleich ist seit dem 1. Oktober 2022 für folgende Gebäude Pflicht:

  • Bis zum 30. September 2023: in Gebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche oder Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten
  • Bis zum 15. September 2024: in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten

Quelle Bundesgesetzblatt

Ein hydraulischer Abgleich ist nicht notwendig, wenn:

  • Das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde,
  • Innerhalb von 6 Monaten ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen des Gebäudes bevorsteht oder
  • Das Gebäude innerhalb von sechs Monaten stillgelegt werden soll

Diese Verordnung gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 30 September 2024. Unabhängig von der Gesetzgebung ist der Hydraulische Abgleich Verfahren B für verschiedene Förderprogramm der BAFA notwendig.

Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Beim hydraulischen Abgleich unterscheidet man in zwei Verfahren. Einmal das vereinfachte vereinfachte Schätzverfahren A und das genauere Verfahren B, bei dem raumweise die Heizlast berechnet werden muss.

Die Verordnung wird erfüllt, wenn der hydraulische Abgleich nach Maßgaben des Verfahrens B durchgeführt wird. Dabei müssen mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen:

Umsetzungsleistungen

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs Verfahren B
  • Anpassen der Systemtemperaturen

Unterlagen für die Bestätigung

Für die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Verfahren B werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Relevante Einstellwerte
  • Heizlast des Gebäudes
  • Raumheizlasten
  • Eingestellte Leistung des Wärmeerzeugers
  • Auslegungstemperatur
  • Einstellungen der Regelung
  • Eingestellter Anlagendruck und Vordruck des Ausdehnungsgefäßes

Diese Unterlagen sind in Textform festzuhalten und dem Gebäudeeigentümer zur Verfügung zu stellen.

Ablauf der Maßnahme

Der Ablauf der notwendigen Maßnahmen lässt sich in 5 Hauptpunkte gliedern:

  1. Sammeln der und notwendigen Unterlagen
  2. Berechnen des hydraulischen Abgleichs Verfahren B
  3. Durchführung des hydraulischen Abgleichs durch ein Fachhandwerker
  4. Dokumentation des hydraulischen Abgleichs
  5. Nachweis der Durchführung oder Einreichen der Unterlagen bei BAFA Förderprogrammen

Wie ich Sie bei Ihrem hydraulischen Abgleich unterstütze

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B. Die erforderlichen Berechnungen werden mit einer TGA-Planungssoftware durchgeführt. Dabei werden die Gebäudegrundrissdaten zeichnerisch erfasst und eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt. Die vorhandenen Heizflächen werden in das Programm eingefügt und rechnerisch geprüft. Darauf folgt die Rohrnetzberechnung und die Bestimmung der Ventilvoreinstellungen der Heizkörperventilen.

Die Ergebnisse der Berechnungen werden als PDF Datei exportiert und an Sie oder den zuständigen Fachhandwerker übergeben. Die Einstellungen an der Heizungsanlage und den Heizflächen werden vom Fachhandwerker vorgenommen. Die Einstellungen der Anlagenteilen werden mit dem VdZ-Formular bestätigt. Die Bestätigung und die Berechnungsunterlagen sind als Nachweis aufzuheben. Bei einer BAFA-Förderungen wird die VdZ-Bestätigung und die Berechnungsunterlagen an den von Ihnen beauftragten Gebäudeenergieberater weitergereicht oder von Ihnen selbst bei der BAFA-Plattform hochgeladen.

Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn Sie noch fragen zum hydraulischen Abgleich haben oder ein Angebot für eine Berechnung anfordern wollen