Gefährdungsanalyse in Karlsruhe

Bei einer Kontamination der Trinkwasserinstallation mit Legionellen ist es notwendig Maßnahmen einzuleiten.

Nach Trinkwasserverordnung ist die Durchführung einer Gefährdungsanalyse notwendig.

Hier will ich Ihnen einige Fragen zum Thema Gefährdungsanalyse beantworten.


Gefährdungsanalyse Karlsruhe

1. Legionellen in der Trinkwasserinstallation, was passiert jetzt?

Großanlagen und Gebäude die gewerblich genutzt werden (z.B. vermietet werden), sind dazu verpflichtet alle 3 Jahre eine Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen durchzuführen.

Wird bei dieser Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen eine Überschreitung des Grenzwertes von 100 KBE (KBE=koloniebildende Einheiten) in 100 ml Trinkwasser überschritten, ist der Unternehmer oder sonstiger Inhaber (UsI) gemäß Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, sofort der Ursache nachzugehen und eine Gefährdungsanalyse zu erstellen.

Gefährdungsanalyse

2. Was ist eine Gefährdungsanalyse?

Eine Gefährdungsanalyse ist eine systematische Untersuchung der Trinkwasserinstallation. Ziel dabei ist es herauszufinden was zu einer Kontamination der Anlage mit Legionellen geführt hat. 

Dabei werden vorhandene Unterlagen gesichtet und eine umfangreiche vor Ort Begehung der Trinkwasseranlage durchgeführt. Die Anlage wird auf Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik geprüft. Festgestellt Gefährdungen werden gesammelten und die Ergebnisse in einer Dokumentation zusammengefasst.

Für die gefundene Gefährdungen der Trinkwasseranlage werden Handlungsmaßnahmen für die Behebung festgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vom UsI umzusetzen und die Anlage ist erneut auf Legionellen zu prüfen.

Fragezeichen Männchen

3. Warum ist eine Gefährdungsanalyse notwendig?

Auszug aus Empfehlung Gefährdungsanalyse TrinkwV vom Umwelbtundesamt:

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist der UsI gemäß § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 verpflichtet, unverzüglich

  • Selbst Untersuchung zur Aufklärung der Ursache durchzuführen oder durchführen zu lassen, diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) einschließen,
  • eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen,
  • die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind,
  • das Gesundheitsamt über ergriffene Maßnahmen zu unterrichten und
  • die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und mögliche Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.

Zu diesen Maßnahmen hat der UsI Aufzeichnungen zu führen oder führen zu lassen.“

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/empfehlungen_gefaehrdungsanalyse_trinkwv.pdf

Gefährdungsanalyse

4. Wie läuft eine Gefährdungsanalyse ab?

Als erstes wird alles gesichtet was an Unterlagen zur Verfügung steht. Darunter fallen technische Grundrisspläne, Strangschemata, technische Unterlagen von Anlagenkomponenten, Wartungspläne oder ggf. bestehende Wartungsverträge. Mit diesen Unterlagen wird sich ein erster Überblick verschafft, wie die Trinkwasserinstallation aufgebaut und instand gehalten wird.

Zweitens erfolgt die ausführliche vor Ort Begehung. Mit Hilfe der vorher gesichteten Unterlagen wird die Anlage inspiziert. Die Begehung startet im Hausanschlussraum. Dabei wird alles dokumentiert, was auffällig ist und nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Darunter fallen Mängel wie z.B. fehlende Dämmung an Trinkwasserinstallationen, Stagnationsleitung, zu niedrige Warmwassertemperaturen und vieles mehr.

Die Begehung ist mit den obersten Wohnungen oder Endverbrauchern abgeschlossen. Somit wird die gesamte Trinkwasseranlage vom Hausanschluss bis zur letzten Entnahmestelle überprüft.

Zuletzt wird die Dokumentation der Gefährdungsanalyse erstellt und dem UsI zur Umsetzung übergeben.

Gefährdungsanalyse

5. Wer darf eine Gefährdungsanalyse erstellen?

Gefährdungsanalysen dürfen von qualifizierten Fachkräften aus den Bereichen Sanitärtechnik und Trinkwasserhygiene erstellt werden.

  • Planungs- und Ingenieurbüros
  • Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertragsinstallationsunternehmen nach AVB WasserV9)
  • Nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001 zugelassene Untersuchungsstellen (Labore)
  • Gemäß Din EN ISO 170208 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene


Für die Qualifikation ist ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung notwendig. Des Weiteren muss das Wissen im Bereich Trinkwasserhygiene durch berufsbegleitende Fortbildungen vertieft werden.

  • Fortbildung VDI 6023 Kategorie A
  • Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima
  • DVGW-Fortbildung zur Trinkwasserhygiene

 

Die Gefährdungsanalyse muss unabhängig von persönlichen Interessen und unbefangen erfolgen. Eine Befangenheit ist dann gegeben, wenn der Gefährdungsanalyst an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasserinstallation selbst beteiligt war oder ist.

Gefährdungsanalyse

6. Kosten einer Gefährdungsanalyse

Die Höhe der Kosten einer Gefährdungsanalyse sind von mehreren Faktoren abhängig. Zum einem spielt die Größe des Gebäudes eine Rolle (wie viele Wohneinheiten und Etagen), zum Anderen der Zustand des Gebäudes.

Je verzweigter und aufwendiger die Trinkwasserinstallation, desto länger dauert die Bestandsaufnahme und die anschließende Dokumentation.

Mögliche Kosten einer Gefährdungsanalyse (Bestandsgebäude, dass regelmäßig von einem Installationsunternehmen gewartet und instandgehalten wurde).

Bezeichnung

Kosten

Anfahrtskosten je Anfahrt bis 25 km

25 €

Technische Unterlagen sichten und auswerten

200 €

Orientierende Analyse und Bestandsaufnahme vor Ort

400 €

Abschlussbericht und Dokumentation 

800 €

Gesamtkosten netto

1425 €

Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag für eine Gefährdungsanalyse.

7. Schlusswort

Dieser Artikel soll keinen Fachartikel darstellen, sondern in einfachen und verständlichen Worten ohne sämtliche Verweise auf die DIN, Normen und DVGW-Arbeitsblätter vermitteln, was eine Gefährdungsanalyse ist, wann eine Gefährdungsanalyse notwendig ist und wer eine Gefährdungsanalyse erstellen darf.

Durch meine berufliche Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK, mein Studium zum staatlich geprüften Techniker für HLK und meinen regelmäßigen Fortbildungen im Bereich Trinkwasserhygiene, verfüge ich über ein großes fachspezifisches Wissen, sowie praktische Erfahrung im Bereich Trinkwasserhygiene und der Umsetzung von Gefährdungsanalysen.

Gerne stehe ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, wenn Sie Fragen zum Thema Trinkwasserhygiene habe.

Benötigen Sie eine Gefährdungsanalyse in Karlsruhe und Umgebung, können Sie mir gerne über das Kontaktformular eine Anfrage senden.